rbschaft   Der Sohn findet es natürlich, daß der Vater vor ihm stirbt. Die Pflicht gebietet ihm, an sein Sterbelager zu eilen, ihm die Augen zuzudrücken und ihn zu Grabe zu tragen. Während dieser Vorgänge, die über Tage ausgebreitet sind, liegt der eigene Vater tot vor ihm da. Der ihm befehlen konnte wie kaum ein Mensch ist verstummt. Hilflos muß er sich alle Hantierungen an seinem Leib gefallen lassen, und der Sohn, der einst während vieler Jahre am meisten in seiner Gewalt war, ordnet sie an.

Die Genugtuung am Überleben ist selbst hier vorhanden. Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der beiden, von denen der eine während vieler Jahre selber schwach und hilflos und ganz in der Gewalt des anderen war, und dieser, der ehemals Allmächtige ist es, der nun gestürzt und ausgelöscht ist, und jener verfügt über seine leblosen Reste.

Alles, was der Vater hinterläßt, stärkt den Sohn. Die Erbschaft ist seine Beute. - (cane)

 

Hinterlassenschaft

 

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Erbe