Eigentumsrecht   Eines Nachts ruhte der Beherrscher der Gläubigen, Harûn er-Raschîd, zwischen zwei Sklavinnen, einer aus Medina und einer aus Kufa. Die Kufierin rieb ihm die Hände, während die Medinerin ihm die Füße knetete, so daß seine Ware sich aufrichtete. Da sprach die Kufierin zu ihr: ,Ich sehe, du willst mir das Kapital entziehen und es allein für dich haben; gib mir meinen Anteil daran!' Die Medinerin aber gab ihr zur Antwort: ,Mir überlieferte Malik nach der Aussage von Hischâm ihn 'Urwa, der von seinem Vater über den Propheten wußte, daß er gesagt hat: Wenn jemand einen Sterbenden ins Leben zurückruft, so gehört der ihm und seinen Nachkommen.' Doch die Kufierin stieß ihre Mitsklavin unversehens zurück, ergriff die ganze Ware mit ihren Händen und sprach: ,Uns überlieferte el-A'masch nach der Aussage von Chaithama, der von 'Abdallah ibn Mas'ûd über den Propheten wußte, daß er gesagt hat: Das Wild gehört dem, der es fängt, nicht dem, der es aufstört.' - (1001)
 
 

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