igentumsbegriff
Daß sie zu allerhand kleinen Diebereyen ungemein geneigt wären,
hatten wir zwar verschiedentlich erfahren, doch niemals etwas von einigem
Werthe dadurch eingebüßt; denn in den Taschen, denen am leichtesten beyzukommen
war, führten wir gemeiniglich nichts als das Schnupftuch, und dieses bestand
noch dazu nur in einem Stück dünnen Tahitischen
Zeuges, daher sie sich bey allem Glücke und Geschicklichkeit unsre Taschen
auszuleeren, hintergangen fanden und ihre Beute gemeiniglich lächelnd wieder
brachten. Meiner Meynung nach, ist diese Neigung bey den Tahitiern
minder strafbar als bey uns; denn ein Volk, dessen Bedürfnisse so leicht
zu befriedigen, und dessen Lebensart so gleichförmig ist, kann würklich
unter sich nur wenig Veranlassungen zur Dieberey haben. Ihre offenen Häuser,
ohne Thür und Riegel, beweisen auch zur Gnüge, daß in dieser Absicht keiner
von dem andern etwas zu besorgen hat. Wir sind also an dieser ihrer Untugend
in so fern selbst schuld, weil wir die erste Veranlassung dazu gegeben,
und sie mit Dingen bekannt gemacht haben, deren verführerischem Reiz sie
nicht widerstehen können. Überdies halten sie selbst, dem Anschein nach,
ihre Diebereyen eben für so strafbar nicht, weil sie vermuthlich glauben,
daß uns dadurch doch kein sonderlicher Schaden zugefügt werde. -
(for)
Eigentumsbegriff (2)
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