ewirtung  Bauer in Tawastehus wohnt weit weg gegen die Grenze, pflegte verirrte Fremdlinge zu morden, die reisten.

Ein fremder Bauer reist, um Korn zu kaufen, mietet Haus; des Bauern Sohn sollte mit ihm in Kammer und Bett liegen, schließlich auch an der Wand (damit nicht der Fremdling die Tür zuschließen, sondern der Sohn sie dann unbemerkt öffnen konnte).

Kommt dem Fremdling in den Sinn, nachdem der Sohn eingeschlafen, zu gehen und nach seinem Pferd zu sehen; als er wiederkommt, hat sich des Wirtes Sohn zum Pfosten gerollt; deshalb, um ihn nicht zu wecken, legt sich der Fremdling an die Wand.

Der Wirt kommt heimlich mitten in der Nacht herein, schlägt den Axthammer dem in den Kopf, der am Pfosten lag, ruft den Sohn, sagt: jetzt ist es bestellt, und wirft die Axt hin.

Der Fremdling springt auf, packt die Axt, züchtigt den Wirt, der seinen eigenen Sohn getötet hat, und der Wirt wird darauf ergriffen, verurteilt, gerädert.  - (nem)

Bewirtung (2)

Bewirtung (3)
 

Wirtshaus Gastfreundschaft

 

  Oberbegriffe
zurück 

.. im Thesaurus ...

weiter im Text 
Unterbegriffe

 

Verwandte Begriffe
Synonyme