esteuerung
Trotz des Zölibates hatte durch das ganze Mittelalter fast
jeder Geistliche der niederen Rangsklasse eine Beischläferin, die nach außenhin
meist als Köchin oder Wirtschafterin figurierte. In manchen Bistümern regelte
man die Frage der priesterlichen Wirtschafterinnen durch spezielle Verordnungen,
so z. B. durfte die Pfarrersköchin nicht unter 40 Jahre alt sein, welchen Befehl
ein Schlauer zu umgehen trachtete, indem er zwei Köchinnen im Alter von 20 Jahren
anstellte. Die kirchliche Behörde duldete jedoch stillschweigend das priesterliche
Konkubinat und besteuerte es schließlich. Die für die Duldung der Köchin eingehobene
Steuer wurde Milch- oder Hurenzins genannt und ist als eine Abart des vor der
Reformation verbreiteten Ablaßhandels zu betrachten. Ebenso mußte für jedes
Kind, das einer Verbindung des Priesters und der Wirtschafterin entsproß, eine
Steuer bezahlt werden, die z. b. im Bistum von Konstanz, in dem es vor der Reformation
1500 solcher Kinder jährlich gab, fünf Gulden für jedes Kind betrug. . - (
erot
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