esteuerung   Trotz des Zölibates  hatte durch das ganze Mittelalter fast jeder Geistliche der niederen Rangsklasse eine Beischläferin, die nach außenhin meist als Köchin oder Wirtschafterin figurierte. In manchen Bistümern regelte man die Frage der priesterlichen Wirtschafterinnen durch spezielle Verordnungen, so z. B. durfte die Pfarrersköchin nicht unter 40 Jahre alt sein, welchen Befehl ein Schlauer zu umgehen trachtete, indem er zwei Köchinnen im Alter von 20 Jahren anstellte. Die kirchliche Behörde duldete jedoch stillschweigend das priesterliche Konkubinat und besteuerte es schließlich. Die für die Duldung der Köchin eingehobene Steuer wurde Milch- oder Hurenzins genannt und ist als eine Abart des vor der Reformation verbreiteten Ablaßhandels zu betrachten. Ebenso mußte für jedes Kind, das einer Verbindung des Priesters und der Wirtschafterin entsproß, eine Steuer bezahlt werden, die z. b. im Bistum von Konstanz, in dem es vor der Reformation 1500 solcher Kinder jährlich gab, fünf Gulden für jedes Kind betrug. . - (erot)
 
 

Geschäftsidee Steuerpolitik

 

  Oberbegriffe
zurück 

.. im Thesaurus ...

weiter im Text 
Unterbegriffe

 

Verwandte Begriffe
Synonyme