Beschuldigung, falsche  Wenn jemand eines Kapitalverbrechens fälschlich bezichtigt wird und auf Grund einer solchen Anklage verurteilt und hingerichtet wird, soll der Ankläger entweder erdrosselt oder geköpft werden, und zwar auf dieselbe Weise wie die unschuldige Person hingerichtet wurde; weiter soll die Hälfte seines Eigentums als verfallen gelten. Wenn der Vollzug der Todesstrafe gegen die unschuldige Person durch rechtzeitige Entdeckung der falschen Anklage verhindert wird, soll der falsche Ankläger mit 100 Stockschlägen und ewiger Verbannung aus einem Umkreis von 3000 Meilen bestraft werden; außerdem wird er zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt.   - Chinesischem Strafgesetzbuch, Abschnitt CCCXXXVI, nach: Robert van Gulik, Anm. zu: R.v.G., Merkwürdige Kriminalfälle des Richters Di. Zürich 1998
 

Ankläger Beschuldigung

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