eschuldigung,
falsche
Wenn jemand eines Kapitalverbrechens fälschlich bezichtigt wird und
auf Grund einer solchen Anklage verurteilt und hingerichtet wird, soll der Ankläger
entweder erdrosselt oder geköpft werden, und zwar auf dieselbe Weise wie die
unschuldige Person hingerichtet wurde; weiter soll die Hälfte seines Eigentums
als verfallen gelten. Wenn der Vollzug der Todesstrafe gegen die unschuldige
Person durch rechtzeitige Entdeckung der falschen Anklage verhindert wird, soll
der falsche Ankläger mit 100 Stockschlägen und ewiger Verbannung aus einem Umkreis
von 3000 Meilen bestraft werden; außerdem wird er zu drei Jahren Zwangsarbeit
verurteilt. - Chinesischem Strafgesetzbuch, Abschnitt
CCCXXXVI, nach: Robert van Gulik, Anm. zu: R.v.G., Merkwürdige Kriminalfälle des Richters Di. Zürich
1998
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