Ablösesumme  Der Vorwurf des Menschenhandels, gemünzt auf die Verwaltung, hatte mit Sicherheit die Inhaftierung zur Folge, vielfach aber rächte sich die Verwaltung an diesen Personen, ihre Auslieferung wurde auf die lange Bank geschoben oder sie unterblieb sogar. Daher kam der genannte Vorwurf in den allermeisten Fällen von denjenigen, die schon deportiert waren und damit in Sicherheit... man ahnte, daß es diesen Leuten um ihnen überhöht erscheinende Ablösesummen ging, die für sie aufgebracht worden waren, und deren Rückzahlung an die Aufkäufer sie zu vermeiden trachteten. Niemand wußte, ob solches dem einen oder anderen je geglückt war, hier waren nur die unmittelbaren Folgen dieses Verhaltens sichtbar: unmäßig lange Haftzeiten für die, über deren Preis man sich noch nicht einig war, stagnierende Verhandlungen, unnötige Härte der Verwaltung, die zu zeigen hatte, daß sie nicht erpreßbar war ... oder aber sie schien endlos viel Zeit zu benötigen, um sich der künftigen Loyalität derjenigen zu versichern, die man auszuliefern gedachte. - Wolfgang Hilbig: Er, nicht ich. In: W.H., Grünes grünes Grab. Frankfurt am Main 1993
 
 

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